ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
1. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltung eigener AGB, auch wenn diese nach diesen AGB abgefasst wurden. Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
2. Die Hard- und Software ist bei Bestellung im Voraus durch den Kunden zu bezahlen. Bei Neukunden ist die bestellte Hard- und Software im Voraus zu bezahlen, danach wird die Ware bestellt.
3. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tage für Hard- & Software und 30 Tage auf Dienstleistungen zahlbar, sofern weder auf der Rechnung noch in der Bestellung eine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Bei Nichtzahlung bis zum Fälligkeitstermin behält sich die oneITS gmbh das Recht vor, eine feste Zinszahlung in Höhe von 10 % des Restbetrages zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die oneITS gmbh berechtigt, die Leistungserbringung ohne vorherige Mahnung einzustellen.
4. Sollte eine Zahlung mehr als sechzig (60) Tage nach dem Fälligkeitsdatum noch ausstehen, behält sich oneITS gmbh das Recht vor, die Dienste eines Inkassounternehmens in Anspruch zu nehmen. Sämtliche Rechtskosten gehen zu Lasten des Mandanten.
5. Die Systemwartung und weitere Ausbauten oder Änderungen werden später zusätzlich nach Aufwand zum regulären Stundensatz verrechnet.
6. Die Gerätegarantie beträgt je nach Hersteller zwischen 1 und 3 Jahren.
7. Zuzüglich allfällige verbrauchtes Kleinmaterial wie z.B. LAN-Kabel, HDMI Kabel, Monitorkabel, Kabelboxen, Ladekabel etc..
8. Preisänderungen sind jederzeit möglich.
9. Bestimmte Länder erheben gemäss ihrer innerstaatlichen Gesetzgebung einen Quellensteuerabzug auf den Rechnungsbetrag. Etwaige Quellensteuerabzüge werden vom Kunden an die Steuerbehörden abgeführt. Unter keinen Umständen kann sich die oneITS gmbh an Kosten im Zusammenhang mit der Gesetzgebung eines Landes beteiligen. Der Rechnungsbetrag steht daher in voller Höhe der oneITS gmbh zu und beinhaltet keine Kosten im Zusammenhang mit der Gesetzgebung des Landes, in dem der Kunde seinen Sitz hat.
10. oneITS gmbh verpflichtet sich, ihr Möglichstes zu tun, um termingerecht und innerhalb der vereinbarten Fristen leistungsfähige Leistungen zu erbringen. Keine ihrer Verpflichtungen kann jedoch als Verpflichtung zur Erzielung von Ergebnissen angesehen werden. In keinem Fall kann von der oneITS gmbh vom Kunden verlangt werden, als Dritter im Rahmen einer etwaigen Schadensersatzforderung eines Endverbrauchers gegen den Kunden aufzutreten.
11. Für die Zulässigkeit muss die oneITS gmbh innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung per Einschreiben per Einschreiben an ihren Firmensitz über einen Anspruch informiert werden.
12. Für alle unsere Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich Schweizer Recht.